Leere Wiege (Landau/Pfalz)
Selbsthilfe-Initiative für trauernde Eltern und Fachbereiche
 

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Akut Betroffene



Erste Hinweise für akut betroffene Eltern

Seit 31.12.2014 sind geburtshilfliche Einrichtungen/Kliniken und Ärzte/Arztpraxen verpflichtet, alle totgeborenen Kinder unter 500 Gramm sowie Kinder aus Schwangerschaftsabbruch zu sammeln und einer Bestattung zuzuführen, falls keine individuelle Bestattung seitens der Eltern/Frau erfolgt. Auf das Bestattungsrecht muss hingewiesen werden (außer bei Schwangerschaftsabbruch).
Ihre Rechte und Ansprüche bei Tot- und Lebendgeburt, bei Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch finden Sie unter Infos/Angebote.

Liebe Eltern,

wenn Sie gerade erst die schmerzhafte Nachricht vom Tod Ihres Kindes oder einer schweren gesundheitlichen Störung erhalten haben, vermag dies einen Schock, Verwirrung und Erschütterung auslösen. In dieser Situation kann es schwierig sein, Informationen aufzunehmen und es müssen Entscheidungen getroffen werden, die Sie im Moment möglicherweise noch überfordern und deren Tragweite erst später deutlich wird. Deshalb sollten Sie jetzt nichts überstürzen, falls keine medizinisch begründete Notwendigkeit für ein schnelles Handeln vorliegt. Nicht in allen Fällen muss eine Ausschabung erfolgen, es gibt auch andere Entscheidungen und Möglichkeiten, die sie vorher erfragen und besprechen sollten. Eine eingeleitete Geburt kann mehrere Tage dauern.
Aus eigener und der Erfahrung vieler betroffener Eltern wissen wir, dass sich ausreichend Zeit und Ruhe zum begreifen und zum aufspüren der eigenen inneren Bedürfnisse günstig auf die Geburt und die darauf folgende Trauerverarbeitung auswirken kann. Das Schaffen von Erinnerungen und bedeutsamen Andenken kann hilfreich dazu beitragen.

Die kurze Zeit, die Ihnen mit Ihrem Kind bleibt, ist kostbar und unwiederbringlich.

Die Anregungen unter "Hilfen für betroffene" Eltern" können förderlich sein, dass für Sie Stimmige zu finden. Vielleicht entdecken Sie dabei eigene Herzenswünsche und Rituale, die die Liebe zu Ihrem Kind ausdrücken. Ihr Kind, egal wie klein oder groß, leicht oder schwer ist einzigartig und nicht zu ersetzen. Auch bei einer Ausschabung/Abrasio können einige der Anregungen umgesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie für sich und Ihre engste Familie den Weg finden, der Ihnen möglich ist.


Bei Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs enthält folgende Broschüre neutrale, nützliche Informationen: „Schlechte Nachrichten nach vorgeburtlicher Untersuchung“. Die Broschüre kann unter www.vpah.de eingesehen, heruntergeladen oder bestellt werden. Alle Aspekte sollten gut durchdacht und überlegt werden. Dabei sollten Sie von niemand beeinflusst, überredet oder gar gedrängt werden. Denn nur Sie allein können die für Sie und Ihr Kind richtige Entscheidung treffen. Eine palliative Geburt/Entbindung und Begleitung kann eine Möglichkeit sein, ein todkrankes Kind auszutragen und es selbst entscheiden zu lassen, wann es geht.

Geschwister, auch wenn sie noch sehr klein sind, spüren die Gefühlslage der Eltern selbst dann, wenn Sie versuchen es zu unterdrücken. Sie sind sehr empfindsam und verstehen deshalb unsere Sprache und Gestik, auch wenn wir Erwachsene vielleicht anderer Meinung sind. Es ist gut, wenn sie mit einbezogen und informiert werden. Erklären Sie mit Ihren Worten, warum Sie weinen und so traurig sind. So können die Geschwister Ihr verändertes Verhalten und Ihre Traurigkeit richtig zuordnen. Je nach Alter haben sie eine andere Vorstellung vom Tod als Erwachsene und gehen damit noch sehr unbefangen und natürlich um. Lassen Sie die Geschwister selbst entscheiden, ob sie ihre Schwester oder ihren Bruder begrüßen und verabschieden möchten. Auf den Anblick des Babys sollten sie vorbereitet werden, besonders bei Fehlbildungen. Erklären Sie warum das Baby so aussieht. Versichern sie, dass es ihm nicht weh getan und niemand Schuld am Tod des Babys hat.

Hebammenhilfe steht Ihnen ab Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt zu, auch bei einem medizinischen Schwangerschaftsabbruch.

Wählen Sie eine Klinik Ihres Vertrauens. Ihre Wünsche und Bedürfnisse sollten Sie in der Klinik äußern und ggf. einfordern. Einmal getroffene Entscheidungen dürfen Sie in dieser Ausnahmesituation jederzeit wieder rückgängig machen oder ändern.
Fragen Sie nach, was mit Ihrem Kind nach der Geburt/Abrasio geschieht, wo es verbleibt und welche Bestattungsmöglichkeiten es gibt. Sie haben ein Recht auf alle Informationen! Siehe auch „Infos und Angebote“.

Gerne helfen wir Ihnen weiter oder beantworten Ihre Fragen.

Leere Wiege - Kontaktkreis für trauernde Eltern